Sachverständigentätigkeit
§ 2 Öffentliche Bestellung
(1) Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.
(2) Die öffentliche Bestellung umfasst die Erstattung von Gutachten und andere Sachverständigenleistungen wie Beratungen, Überwachungen, Prüfungen, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten.
Zu den Anforderungen an einen Sachverständigen gehören Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit.
Der Sachverständigenordnung und meinem Eid verpflichtet, erstatte ich gutachterliche Leistungen im Zusammenhang mit Schäden an Gebäuden. Durch ständige Weiterbildung, umfangreiche Diagnosewerkzeuge und spezielle Software können auch komplexe und schwierige Sachverhalte untersucht und analysiert werden.
Von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
Zuständig: IHK Lahn- Dill
Dipl.- Ing., Architekt
Karim El Ansari
Walther- Rathenau- Straße 2
35745 Herborn
fon 02772 720000
fax 02772 7200020
info@ elansari.de
www.elansari.de